Hilfeleistung beantragen oder auf Hilfsbedürftigkeit hinweisen
Sollten Sie Hilfe benötigen oder eine Hilfsbedürftigkeit im Kollegium feststellen, so rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine
Es gibt kein Antragsformular und kein vorgeschriebenes Verfahren. Die notwendigen Ermittlungen führt ein Mitglied des Vorstandes der Stiftung durch. Beschlossen wird eine Zuwendung durch den Stiftungsvorstand.
Beispiele für Unterstützungsleistungen der Stiftung:
- Unterstützung von bedürftigen, aktiven und ehemaligen DATEV-Mitarbeitenden und deren Familienangehörige
- Schülerpatenschaften für bedürftige Kinder von DATEV-Mitarbeitenden oder verstorbener DATEV-Mitarbeitender
BeratungsleistungMöglich sind auch Leistungen durch Beratung (z. B. zur Rente), Verhandlungen mit Gläubigern, Erbringung von Sicherheiten und ähnlichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen. |
SachleistungDie Belegschaftshilfe DATEV Stiftung kann auch andere mildtätige Einrichtungen u.a. durch Sachleistungen unterstützen, wenn das Mitarbeitende der DATEV zugute kommt. |
GeldleistungDer Stiftungszweck wird in erster Linie durch Gewährung von Barzuwendungen oder zinsloser Darlehen unter den Voraussetzungen der Mildtätigkeit (z. Zt. § 53 der Abgabenordnung) erfüllt. |