Hilfeleistung beantragen oder auf Hilfsbedürftigkeit hinweisen

Sollten Sie Hilfe benötigen oder eine Hilfsbedürftigkeit im Kollegium feststellen, so rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit einer kurzen Darstellung Ihres Anliegens oder Problems. Gerne gehen wir auch Hinweisen auf Hilfsbedürftige oder Begünstigte in Ihrer Kollegschaft nach.

Es gibt kein Antragsformular und kein vorgeschriebenes Verfahren. Die notwendigen Ermittlungen führt ein Mitglied des Vorstandes der Stiftung durch. Beschlossen wird eine Zuwendung durch den Stiftungsvorstand. 

Beispiele für Unterstützungsleistungen der Stiftung:

  • Unterstützung von bedürftigen, aktiven und ehemaligen DATEV-Mitarbeitenden und deren Familienangehörige
  • Schülerpatenschaften für bedürftige Kinder von DATEV-Mitarbeitenden oder verstorbener DATEV-Mitarbeitender

 

Beratungsleistung

Möglich sind auch Leistungen durch Beratung (z. B. zur Rente), Verhandlungen mit Gläubigern, Erbringung von Sicherheiten und ähnlichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen.

Sachleistung

Die Belegschaftshilfe DATEV Stiftung kann auch andere mildtätige Einrichtungen u.a. durch Sachleistungen unterstützen, wenn das Mitarbeitende der DATEV zugute kommt.

Geldleistung

Der Stiftungszweck wird in erster Linie durch Gewährung von Barzuwendungen oder zinsloser Darlehen unter den Voraussetzungen der Mildtätigkeit (z. Zt. § 53 der Abgabenordnung) erfüllt.

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