Zielsetzung der Stiftung DATEV Belegschaftshilfe

Die Stiftung hat sich als Ziel gesetzt, ehemalige Mitarbeiter der DATEV eG sowie deren Angehörige in aktuellen Notlagen und auf der Grundlage der Mildtätigkeit zu unterstützen.

Soweit nach Erfüllung der vorgenannten Unterstützungen noch Mittel vorhanden sind, kann die Stiftung auch Mitglieder und ehemalige Mitglieder der DTEV eG und deren Angehörige unter den gleichen Voraussetzungen unterstützen.

Unterstützung wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • durch Gewährung von Barzuwendungen oder zinsloser Darlehen unter den Voraussetzungen der Mildtätigkeit (z. Zt. § 53 der Abgabeordnung).
  • durch Beratung, Verhandlungen mit Gläubigern, Erbringung von Sicherheiten und ähnlichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen.
  • Die Stiftung verfolgt mit ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
  • Die Stiftung kann anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder öffentlichen Behörden Mittel zur Verfügung stellen, soweit dies dem Stiftungszweck dient.