Hilfeleistung beantragen oder auf Hilfsbedürftigkeit hinweisen

Sollten Sie Hilfe benötigen oder eine Hilfsbedürftigkeit bei Kollegen feststellen, so rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail mit einer kurzen Darstellung Ihres Anliegens oder Problems. Gerne gehen wir auch Hinweisen auf hilfsbedürftige Begünstigte in Ihrem Kollegenkreis nach.

Es gibt kein Antragsformular und kein vorgeschriebenes Verfahren. Die notwendigen Ermittlungen führt ein Mitglied des Vorstandes der Stiftung durch. Beschlossen wird eine Zuwendung durch den Stiftungsvorstand. Bei Bedarf wird Kontakt mit dem Verein Belegschaftshilfe DATEV e.V. aufgenommen.

Beispiele für Unterstützungsleistungen der Stiftung:

  • Beisetzungsbeihilfe für Hinterbliebene verstorbener Mitarbeiter
  • Schülerpatenschaften für bedürftige Kinder von DATEV-Mitarbeitern oder verstorbener DATEV-Mitarbeiter
  • Unterstützung dauerhaft bedürftige Ehemalige und deren Familienangehörige (durch Geldzahlungen zu Weihnachten oder Ostern)

Beratungsleistung

Möglich sind auch Leistungen durch Beratung (z. B. zur Rente), Verhandlungen mit Gläubigern, Erbringung von Sicherheiten und ähnlichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen.

Sachleistung

Die Belegschaftshilfe DATEV Stiftung kann auch andere mildtätige Einrichtungen u.a. durch Sachleistungen unterstützen, wenn das Mitarbeitern der DATEV zugute kommt.

Geldleistung

Der Stiftungszweck wird in erster Linie durch Gewährung von Barzuwendungen oder zinsloser Darlehen unter den Voraussetzungen der Mildtätigkeit (z. Zt. § 53 der Abgabenordnung) erfüllt.